Zum Inhalt springen
SpritFuchsSpritFuchs
Von

Motor warmlaufen lassen: 80 € Bußgeld, kaum Wärme

Motor warmlaufen lassen kostet 80 € Bußgeld, verbrennt Sprit und wärmt kaum: was § 30 StVO verbietet und wie man im Winter richtig losfährt.

Inhaltsverzeichnis

Ist es verboten, den Motor warmlaufen zu lassen?

Ja: Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen ist auf öffentlichen Straßen nach § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten, der Bußgeldkatalog sieht dafür 80 € vor. Die Vorschrift lautet: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […].“

Das Schlüsselwort ist „unnötig“. Ein Motor, der an einem Frostmorgen am Straßenrand läuft, während der Fahrer daneben Eis kratzt oder im Haus noch Kaffee trinkt, erfüllt diesen Tatbestand in aller Regel. Ob ein Laufenlassen im Einzelfall nötig war, entscheiden Bußgeldbehörde und im Streitfall das Gericht. Eine pauschale Ausnahme für Kälte, Diesel oder ältere Autos enthält die Vorschrift nicht.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man das Auto im Stand laufen lässt?

Der Regelsatz liegt bei 80 €, Punkte gibt es keine. Geregelt ist das in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) unter der laufenden Nummer 117: „Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht“. In der Punkteliste der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 13) taucht die Nummer 117 nicht auf, ein Eintrag in Flensburg folgt daraus also nicht.

Mit den 80 € ist es allerdings nicht getan. Weil der Regelsatz über 55 € liegt, gibt es kein Verwarnungsgeld, sondern einen Bußgeldbescheid. Für ihn fallen nach § 107 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens aber 25 €, sowie 3,50 € für die Zustellung an. Zusammen sind das 108,50 €.

Die Regelsätze gelten nach § 1 BKatV für gewöhnliche Tatumstände und fahrlässiges Handeln; die Behörde kann im Einzelfall abweichen. Zum Vergleich die Nachbartatbestände aus dem Bußgeldkatalog:

SituationVorschriftBußgeldkatalogRegelsatz
Motor unnötig laufen lassen, etwa zum Warmlaufen§ 30 Abs. 1 Satz 1, 2 StVONr. 11780 €
Innerorts unnütz hin- und hergefahren und andere belästigt§ 30 Abs. 1 Satz 3 StVONr. 118100 €
Mit beeinträchtigter Sicht gefahren, etwa durch den Zustand des Fahrzeugs§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVONr. 107.110 €

Der Vergleich der ersten und der dritten Zeile zeigt: Ein Bescheid über das Laufenlassen beim Freikratzen kostet mit Gebühr und Zustellung mehr als das Zehnfache des Verwarnungsgelds für schlechte Sicht. Beides vermeidet man, indem man bei ausgeschaltetem Motor vollständig freikratzt.

Wie viel Sprit verbraucht Warmlaufen im Stand?

Nach einem Test des ADAC verbrennt ein Benziner in 4 Minuten Leerlauf bei minus 10 Grad etwa 0,1 Liter Kraftstoff. Beim Durchschnittspreis für Super E10 von 2,127 € im Zeitraum 1. bis 25. Oktober 2026 (amtliche Tagesdaten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, MTS-K) kostet jedes Warmlaufen damit rund 21 Cent.

Über einen Winter kommt einiges zusammen. Ein Beispiel: Lässt man den Wagen an 60 Frostmorgen jeweils 4 Minuten laufen, verbrennt man 6 Liter, beim genannten E10-Schnitt also 12,76 €, ohne einen Meter zu fahren. Weit teurer ist der Bescheid: 108,50 € entsprechen dem Sprit für rund 510 Warmlaufvorgänge. Den Literpreis und seine Entwicklung zeigen die E10-Preise in Deutschland; für Dieselfahrer gibt es die Dieselpreise in Deutschland als eigene Übersicht.

Wird der Motor im Stand überhaupt warm?

Kaum. Im ADAC-Test hatte das Motoröl nach 4 Minuten Leerlauf bei minus 10 Grad Außentemperatur erst minus 7 Grad erreicht, die Heizung lieferte mit etwa 13 Grad nur lauwarme Luft. Als Heizung taugt ein laufender Motor im Stand also kaum.

Dem Motor schadet das Warmlaufen eher. Der ADAC beschreibt die Warmlaufphase als die Phase mit erhöhtem Verschleiß: Solange das Öl kalt ist, steigt die Reibung im Motor, und im Stand dauert diese Phase besonders lange. Der ADAC rät deshalb, die Fahrt direkt nach dem Starten des Motors zu beginnen. Warum der kalte Motor auf den ersten Kilometern ohnehin mehr verbraucht und was dagegen hilft, erklärt der Ratgeber zum Spritverbrauch im Winter.

Für Lkw hält der ADAC das Warmlaufen in manchen Fällen für technisch notwendig. Für Pkw nennt er keine solche Ausnahme, auch nicht für Dieselmotoren. Beim Diesel kommt im Winter der Kraftstoff hinzu: Ab wann an der Säule kältefester Diesel verkauft wird, steht im Ratgeber Winterdiesel oder Sommerdiesel.

Gilt das Verbot auch in der Tiefgarage?

Das Bußgeld nach § 30 StVO zielt auf den öffentlichen Verkehrsraum, in einer privaten Tiefgarage drohen andere Folgen: Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin kann ein Mitnutzer verlangen, dass der Motor dort nicht länger als 90 Sekunden läuft.

Das Gericht entschied am 23. August 2022 (Az. 67 S 44/22). Ein Stellplatzmieter hatte seinen Wagen nach mehrfacher Starthilfe bis zu zwei Minuten laufen lassen, ein anderer Nutzer klagte auf Unterlassung und bekam recht. In einer Tiefgarage reichern sich Abgase schneller an als auf der Straße, deshalb sei es zumutbar, das Fahrzeug innerhalb von 90 Sekunden nach der Starthilfe hinauszufahren. Die ADAC-Juristen betonen, dass das Urteil nichts mit dem unnötigen Laufenlassen im öffentlichen Verkehrsraum zu tun hat. Für Einfahrten und Höfe auf dem eigenen Grundstück gibt dieser Ratgeber keine Auskunft.

Wie startet man im Winter richtig, ohne Bußgeld?

Die Reihenfolge entscheidet: erst freimachen, dann starten, dann sofort fahren. So bleibt man auf der richtigen Seite von § 30 und § 23 StVO und spart den Leerlaufsprit.

  1. Am Vorabend Frostschutzfolie auf die Frontscheibe legen oder, falls vorhanden, die Standheizung programmieren; beides nennt der ADAC als Alternative zum Laufenlassen.
  2. Morgens Scheiben, Spiegel, Lichter und Dach bei ausgeschaltetem Motor von Eis und Schnee befreien. Herabfallender Schnee darf nachfolgende Autos nicht gefährden.
  3. Motor starten, anschnallen und direkt losfahren.
  4. Sitz-, Lenkrad- und Scheibenheizungen nur so lange nutzen, wie man sie braucht; nach Angaben des ADAC können elektrische Verbraucher bis zu 1 Liter auf 100 Kilometer zusätzlich kosten.
Neben dem Verbrauch bleibt der Literpreis als Hebel. Seit der 12-Uhr-Regel vom 1. April 2026 dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Wann sich das Tanken am Tag am meisten lohnt, zeigt der Ratgeber wann tanken am günstigsten ist. Den bundesweiten Überblick finden Sie bei den aktuellen Spritpreisen, regionale Unterschiede im Städtevergleich der Spritpreise.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es für Motor laufen lassen Punkte in Flensburg?

Nein. Der Verstoß gegen § 30 Abs. 1 StVO steht im Bußgeldkatalog unter Nummer 117 mit 80 €, ist aber in der Punkteliste der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 13) nicht aufgeführt.

Darf man den Motor beim Eiskratzen laufen lassen?

In der Regel nicht. Auch das Laufenlassen, damit Heizung und Gebläse die Scheiben schneller abtauen, gilt meist als unnötiges Laufenlassen im Stand; ob es im Einzelfall nötig war, entscheidet die Behörde. Sicherer ist es, die Scheiben bei ausgeschaltetem Motor freizumachen und danach sofort loszufahren.

Wie viel Sprit verbraucht ein Auto im Stand?

Im ADAC-Test verbrannte ein Benziner in 4 Minuten Leerlauf bei minus 10 Grad etwa 0,1 Liter. Beim E10-Schnitt vom 1. bis 25. Oktober 2026 waren das rund 21 Cent pro Warmlaufen.

Darf man den Motor in der Tiefgarage warmlaufen lassen?

Nur kurz. In einer privaten Tiefgarage hat das Landgericht Berlin 2022 einem Mitnutzer einen Unterlassungsanspruch zugesprochen: Länger als 90 Sekunden durfte der Motor dort nach der Starthilfe nicht laufen.

Muss ein Diesel im Winter warmlaufen?

Für Pkw nennen weder die StVO noch der ADAC eine Ausnahme. Nach dem ADAC kann Warmlaufen bei Lkw technisch notwendig sein, beim Pkw rät er, die Fahrt direkt nach dem Start zu beginnen.

Weiterlesen bei SpritFuchs

Ratgeber

Spritverbrauch im Winter: bis zu 30 Prozent mehr

Der Spritverbrauch steigt im Winter je nach Fahrprofil um rund 10 bis 30 Prozent. Den größten Anteil hat der kalte Motor: In den ersten ein bis zwei Kilometern verbrennt ein Benziner das Doppelte des Normalwerts, bis er warm ist. Dazu kommen Heizung und Bordelektrik mit bis zu 1 Liter je 100 Kilometer sowie der höhere Rollwiderstand der Winterreifen. Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen ist verboten und kostet 80 € Bußgeld, ohne das Öl spürbar zu erwärmen.

Ratgeber

Winterdiesel vs. Sommerdiesel: Unterschied und Zeiträume

Winterdiesel und Sommerdiesel unterscheiden sich in der Kältefestigkeit: Nach dem deutschen Anhang der DIN EN 590 muss Diesel im Sommer bis 0 °C filtrierbar bleiben, in den Übergangszeiten bis -10 °C und vom 16. November bis 28. Februar bis -20 °C. Laut ADAC kostet Winterdiesel nichts extra. Mehr spart man über die Station: Vom 15. bis 28. September 2026 lagen innerhalb von Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München 5,8 bis 7,4 Cent zwischen der günstigsten und der teuersten Tankstelle.

Ratgeber

Sprit sparen im Alltag: 10 Tipps, die wirklich Geld bringen

Der durchschnittliche Pkw in Deutschland verbraucht 7,4 Liter auf 100 Kilometer. Mit vorausschauender Fahrweise, korrektem Reifendruck und sparsamem Klimaanlagen-Einsatz lässt sich der Verbrauch um zehn bis fünfzehn Prozent senken – ohne neues Auto, ohne neue Technik. Schon zehn Prozent weniger Verbrauch sparen bei 13.500 bis 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung und einem angenommenen Literpreis von 1,75 bis 1,80 € rund 175 bis 200 € pro Jahr.

Ratgeber

Mit Reserve fahren: Wie weit kommt man noch?

Mit Reserve fahren hat keine feste Restreichweite. 50 Kilometer sind keine Zusage für das eigene Auto. Reservemenge und Verbrauch entscheiden; die Anzeige bleibt eine Schätzung. Bei leuchtender Warnlampe die nächste geeignete Tankstelle ansteuern und Preisumwege vermeiden.