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Pendlerpauschale 2026: Deckt sie die Spritkosten?

Pendlerpauschale 2026 mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer: wie man sie berechnet und ob sie die Spritkosten jedes Monats seit Januar deckt.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Die Pendlerpauschale 2026 beträgt 38 Cent je vollem Kilometer der einfachen Strecke, und zwar ab dem ersten Kilometer. Der Gesetzgeber hat den Satz mit dem Steueränderungsgesetz 2025 zum 1. Januar 2026 dauerhaft so festgelegt; bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent und erst ab Kilometer 21 die 38 Cent.

Die Erhöhung betrifft nur die ersten 20 Kilometer; wer weiter pendelt, bekommt je Arbeitstag dasselbe Plus wie jemand mit genau 20 Kilometern. Die Bundesregierung rechnet vor, dass bei zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche jährlich 176 € zusätzliche Werbungskosten entstehen, sofern die übrigen Werbungskosten den Pauschbetrag bereits überschreiten. Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

Offiziell heißt die Pendlerpauschale Entfernungspauschale.

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Die Formel lautet: Arbeitstage × volle Kilometer der einfachen Strecke × 0,38 €. Laut Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gilt dabei:

  1. Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht Hin- und Rückweg.
  2. Angefangene Kilometer fallen weg; aus 23,8 Kilometern werden 23.
  3. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung.
  4. Jeder Arbeitstag zählt einmal, auch wenn man mittags nach Hause und wieder zurück fährt. Es zählen nur Tage, an denen man tatsächlich zur Tätigkeitsstätte fährt.
Ein durchgerechnetes Beispiel: 30 Kilometer einfache Strecke und 200 Arbeitstage, etwa bei vier Bürotagen pro Woche. Nach neuem Recht ergibt das 30 × 0,38 € × 200 = 2.280 €. Nach dem Recht von 2025 wären es 1.960 € gewesen (20 Kilometer zu 30 Cent und 10 Kilometer zu 38 Cent), also 320 € weniger.

Deckt die Pendlerpauschale die Spritkosten?

Beim Beispielverbrauch ja, in jedem Monat von Januar bis 11. Oktober 2026: Selbst im teuren September kostete der Kraftstoff für Hin- und Rückweg je Entfernungskilometer weniger als die 38 Cent, die das Finanzamt ansetzt. Das zeigen die amtlichen Tagesdaten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K), die SpritFuchs seit 1. Januar 2026 auswertet.

Die Rechnung: Ein Entfernungskilometer bedeutet zwei gefahrene Kilometer. Bei einem Beispielverbrauch von 6,5 Litern Super E10 oder 5,5 Litern Diesel auf 100 Kilometer ergeben sich mit den Monatsschnitten folgende Spritkosten je Entfernungskilometer:

Monat 2026Super E10 (Ø)Diesel (Ø)Sprit je Entfernungs-km E10Sprit je Entfernungs-km Diesel
Januar1,731 €1,682 €22,5 Cent18,5 Cent
Februar1,755 €1,714 €22,8 Cent18,9 Cent
März2,019 €2,169 €26,2 Cent23,9 Cent
April2,094 €2,250 €27,2 Cent24,8 Cent
Mai (Tankrabatt)1,984 €1,991 €25,8 Cent21,9 Cent
Juni (Tankrabatt)1,872 €1,822 €24,3 Cent20,0 Cent
Juli2,105 €2,106 €27,4 Cent23,2 Cent
August2,152 €2,231 €28,0 Cent24,5 Cent
September2,273 €2,395 €29,5 Cent26,3 Cent
1. bis 11. Oktober2,139 €2,257 €27,8 Cent24,8 Cent

Grundlage sind die bundesweiten Tagesdurchschnitte aus dem nächtlich berechneten MTS-K-Rollup; für April liegen Daten an 29 von 30 Tagen vor, für Oktober zählen die Tage 1. bis 11. Im Mai und Juni galt der erste Tankrabatt des Jahres, seit 1. Oktober gilt der zweite; beide senken die Werte in diesen Zeilen. Der Verlauf über das ganze Jahr steht unter Preisentwicklung.

Am kleinsten war der Abstand zur Pauschale im September: Bei Super E10 blieben nur 8,5 Cent je Entfernungskilometer übrig. Woraus sich der Literpreis zusammensetzt, erklärt der Ratgeber warum Spritpreise so hoch sind.

Was deckt die Pauschale nicht ab?

Nur Unfallkosten auf dem Arbeitsweg kommen zusätzlich hinzu; alle übrigen Autokosten sind mit der Pauschale abgegolten. Außerdem ist sie ein Abzug von den Einkünften, keine Erstattung. Das Finanzamt zahlt also nicht 38 Cent je Kilometer zurück. Es senkt das zu versteuernde Einkommen, und zwar nur um den Teil der Werbungskosten, der über dem Pauschbetrag liegt.

Nach Angaben der Finanzverwaltung NRW sind mit der Pauschale sämtliche Wegekosten abgegolten, neben dem Sprit auch Abschreibung, Reparaturen, Kfz-Steuer, Garagenmiete und Leasingraten. Für all diese Posten bleibt nur die Differenz zwischen Spritkosten und Pauschale. Unfallkosten dürfen zusätzlich angesetzt werden, abzüglich dessen, was eine Versicherung erstattet.

Im Beispiel mit 30 Kilometern und 200 Arbeitstagen fallen 12.000 gefahrene Kilometer an. Zu Septemberpreisen kosten sie 1.773 € Super E10 oder 1.581 € Diesel, die Pauschale beträgt 2.280 €.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Allein lohnt sie sich erst, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer ohne Belege anrechnet. Laut ADAC ist das bei 220 Arbeitstagen ab 15 Kilometern einfacher Strecke der Fall (1.254 €). Bei 200 Arbeitstagen liegt die Schwelle bei 17 Kilometern: 16 Kilometer ergeben 1.216 €, 17 Kilometer 1.292 €.

Weitere Werbungskosten werden addiert und senken die Schwelle. Im Beispiel mit 30 Kilometern bleiben ohne weitere Werbungskosten 1.050 € über dem Pauschbetrag. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das einer Steuerersparnis von 315 €, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Das ist eine Beispielrechnung und ersetzt keine Steuerberatung.

Gilt die Pendlerpauschale auch für Bus, Bahn und Rad?

Ja, die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Obergrenze von 4.500 € im Jahr gilt für alle Verkehrsmittel außer dem eigenen oder einem überlassenen Pkw, also auch für Rad, Bus und Bahn. Bei Bus und Bahn können höhere tatsächliche Ticketkosten angesetzt werden, Flug- und Fährkosten ausgenommen.

Wie senkt man die Spritkosten auf dem Arbeitsweg?

Mit drei Mitteln: Preise entlang der Strecke vergleichen, die 12-Uhr-Regel nutzen und Umwege nur fahren, wenn die Ersparnis sie trägt. Die Pauschale ist fest, die Tankrechnung nicht; jeder gesparte Cent vergrößert den Abstand zu den 38 Cent.

Prüfen Sie mit dem Umweg-Rechner, ob sich die günstigere Tankstelle abseits des Arbeitswegs lohnt, und vergleichen Sie die Spritpreise in Ihrer Region vor der nächsten Fahrt ins Büro.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Pendlerpauschale gibt es pro Kilometer 2026?

38 Cent je vollem Kilometer der einfachen Strecke, seit 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent.

Wird bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückweg gerechnet?

Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, einmal je Arbeitstag. 38 Cent je Entfernungskilometer entsprechen damit 19 Cent je gefahrenem Kilometer, als Abzug von den Einkünften, nicht als Erstattung.

Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?

Allein wirkt sie erst, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt. Nach ADAC-Rechnung ist das bei 220 Arbeitstagen ab 15 Kilometern der Fall; bei 200 Arbeitstagen ergibt sich nachgerechnet eine Schwelle von 17 Kilometern. Weitere Werbungskosten senken die Schwelle.

Gibt es bei der Pendlerpauschale eine Obergrenze?

Für Fahrten mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw nicht. Für alle anderen Verkehrsmittel gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 4.500 € im Jahr; bei Bus und Bahn zählen höhere tatsächliche Ticketkosten, es sei denn, es handelt sich um Flug- oder Fährkosten.

Kann man Unfallkosten zusätzlich zur Pendlerpauschale absetzen?

Ja. Nach Angaben der Finanzverwaltung NRW sind Unfallkosten auf dem Arbeitsweg nicht durch die Pauschale abgegolten und können zusätzlich angesetzt werden, abzüglich Versicherungserstattungen.

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